#818874

Dessa 2020 Demonstrationsvorhaben Sanierung Schule Alberschwende

Die Volks- und Hauptschule Alberschwende aus den Jahren 1964 und 67 wird im Sommer 09 und 10 generalsaniert und nach einem ökologischen Programm auf sehr hohen technischen Stand gebracht. Ziel der Durchführbarkeitsstudie war es zu Untersuchen, ob und unter welchen technischen und finanziellen Auswirkungen in den Schulgebäuden der Passivhausstandard oder 0 Energiestandard erreicht werden kann.

Im Februar 2009 wurde ein Antrag zum Demonstrationsbauvorhaben vorgezogen eingereicht um im Bauablauf integriert zu bleiben. Dieser Antrag wurde negativ beschieden.

Ausgangssituation

Die Gemeinde Alberschwende beabsichtigte, den Altbestand ihrer Volks- und der Hauptschule aus den Jahren 1964/67 zu sanieren. Die Sanierung war schrittweise geplant. In den Sommerferien 2009 wurden die Sanierungsarbeiten an der Volksschule durchgeführt, die Hauptschule folgt im Sommer 2010. Die Genehmigungsplanung, Detailplanung, Ausschreibung und Umsetzung sollten nach den Empfehlungen des „Ökoleitfaden: Bau“ im Rahmen des Servicepakets „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“ durchgeführt werden.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen zur Sanierungskonzeption wurde beschlossen, die Gebäudehülle nahe Passivhausqualität (U-Werte) zu sanieren.

Im Servicepaket wurde ein ökologisches Programm formuliert, welches im Gemeinderat abgestimmt wurde. Darin werden  U-Werte < 0,15 W/m2K für opake Bauteile, der Einsatz von dreifachverglasten Fenstern, weitgehende Wärmebrückenfreiheit, Einsatz effizienter, dezentraler Lüftungsgeräte in den Klassenräumen, sowie eine Luftwechselrate n50 ≤ 1 h-1 (Zielwert 0,6 h-1) festgehalten.

Nachdem Architekten-, Bauphysik- und Haustechnikplanung bereits vergeben waren und im Bereich Grundlagenermittlung arbeiteten, wurden durch die Beauftragung der Durchführbarkeitsstudie neue Akzente gesetzt.

Projektverlauf

In der Durchführbarkeitsstudie wurden hohe energetische Anforderungen formuliert und in Teilbereichen der Schule den Passivhausstandard in der Sanierung geplant und berechnet. Es wurde untersucht, ob mit Hilfe von Haustechnik oder Hochbauelementen in gewissen Bauabschnitten ein Nullenergiehaus zu erreichen ist. Mittels PHPP Berechnungen wurden dann die Einsparungspotentiale des Heizenergiebedarfs erfasst und mit den Mehraufwendungen der Bauteile in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung untersucht. Die Referenz bezog sich hierbei jeweils auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard der OIB Richtlinie 6, der durch die Berechnung des Energieausweises festgestellt wurde.

Für den Nullenergiestandard wurden vom Elektroplaner Photovoltaikanlage und intelligente Beleuchtungssysteme kalkuliert und in ihrer Leistung berechnet.

Im Bereich der Lüftung werden die Baukosten und Betriebskosten von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen für Schulen gegenüber gestellt und Schallmessungen durchgeführt.

"Effizienz ist die Vorraussetzung um Nullenergiegebäude zu erreichen"

– Sabine Erber –

Ergebnisse

Gemeindeprojekte, als Leuchtturmprojekte zu sanieren macht Sinn und ist wirtschaftlich darstellbar.

 

Der Passivhausstandard ist die Grundvoraussetzung für weitere aktive oder passive Einsparungen. In die Hülle sollte am meisten investiert werden, weil sie am längsten hält und somit für mindestens 30 Jahre fixiert bleibt. Trifft man auf einen Bauherren, der sich möglichst dicht am gesetzlichen Mindeststandard bewegen will, sollten einzelne Maßnahmen nicht einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden, sondern möglichst Maßnahmenpakete. Jedoch halten die meisten Bauteile auch einer Wirtschaftlichkeitsprüfung direkt mit der Referenz OIB 6 stand. Verbesserungen der Fenster sind dabei sogar hoch wirtschaftlich.

 

Lüftungsanlagen sollten nicht alleine unter wirtschaftlichen Kriterien, sondern vor allem unter hygienischen Aspekten betrachtet werden. Eine dezentrale Lüftungsanlage kann in einem Schulbau nicht soviel Energie einsparen, wie sie kostet. Ohne Lüftungsanlage funktioniert das Gebäude jedoch überhaupt nicht und zwischen den Pausen steigt der CO² Gehalt der Luft in schwindelnde Höhen. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind bei den heutigen Schulsanierungen unverzichtbar.

 

Die Verbesserung eines Passivhauses in Richtung Nullenergie mit Hilfe von Photovoltaik ist sinnvoll. Die Anlage amortisiert sich zwar nicht ganz im Rahmen ihrer 10 jährigen Vertragsdauer, in der Annuitätenberechnung unter reiner Berücksichtigung von Eigenbedarfsdeckung ist sie jedoch wirtschaftlich und kann den Bedarf einer Schule für Lüftungsstrom und optimierte Beleuchtung abdecken. Sie ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung Nullenergie. Um den verbleibenden Heizwärmebedarf  einer Schule im eigenen Gebäude abzudecken, muss mit einer Wärmepumpe und Erdwärme nachgeheizt werden und die Photovoltaik größer ausgelegt werden. Dies war in unserem untersuchten Objekt nicht der Fall. Da die Restwärme des Gebäudes aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnen wird, ist es nicht notwendig bis an eine echte Nullbilanz heranzukommen.

 

Erst durch die Ausrüstung mit dimmbaren Leuchten und tageslichtabhängiger Lichtsteuerung kann der Strombedarf der Beleuchtung soweit gesenkt werden, dass er von der Photovoltaik selbst erzeugt werden kann. Der Einbau von optimierter Beleuchtung ist wirtschaftlich, auch wenn er in unserer Betrachtung  der Nutzungsdauer etwas zu vorteilhaft eingestuft wurde.

 

 

 

Downloads

Steckbrief

  • Projektnummer
    818874
  • Koordinator
  • Projektleitung
    Sabine Erber, sabine.erber@energieinstitut.at
  • Förderprogramm
    Neue Energien 2020
  • Dauer
    01.2008 - 07.2012
  • Budget
    40.494 €